Credo.
Der Berner Frauenblock gegen Gewalt ist politisch neutral und steht allen Interessierten offen.
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Ziviler UngehorsamMit einem Akt des zivilen Ungehorsams stellt sich der Berner Frauenblock gegen jede Gewalt. Er lehnt Gewalt ab, sowohl von Demonstrierenden – egal welcher politischer Richtung – als auch von der Polizei. Eine Verletzung schmerzt, wer auch immer diese Verletzung einem Menschen zugefügt hat.
Grundrechte wahren
Der öffentliche Raum gehört allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt. Jeder Mensch hat das Recht, sich jederzeit angstfrei im öffentlichen Raum zu bewegen. Wir stehen ein für die Wahrung der Grundrechte aller Menschen. Die Bewegungsfreiheit ist eines der in der Bundesverfassung garantierten Grundrechte (Artikel 10, Absatz 2 BV).
Demokratie stärken
Gewalt bedroht jedes demokratische System. Eine Bedrohung sind sowohl jene Gewalttäter_innen, die demokratische Freiheiten wie das Demonstrationsrecht (Kundgebungsrecht) missbrauchen, als auch jene Vertreter_innen des Gewaltmonopols innerhalb von Polizei und Justiz, die dieses missbrauchen, indem sie selbst gewalttätig werden oder Gewalttäter_innen decken.
Ein durch Gewalt bedrohtes demokratisches System reagiert mit Repression und wird immer undemokratischer. Beispiele sind die immer stärkeren Einschränkungen des Kundgebungssrechts, die restriktive Bewilligungspraxis für Feste und Kundgebungen in diversen Städten oder die nächtlichen Ausgehverbote für Jugendliche in verschiedenen Berner Gemeinden. Letztere verletzen nach unserer Ansicht das Grundrecht der Jugendlichen auf Bewegungsfreiheit. |
Freiheiten bewahren
Der Berner Frauenblock gegen Gewalt lehnt Einschränkungen der Meinungsäusserungsfreiheit ab; eine geäusserte Meinung darf aber den Rahmen des Strafgesetzes nicht verlassen und Menschen nicht entwürdigen oder gar entmenschlichen. Die Meinungsäusserungsfreiheit ist wie die Versammlungsfreiheit ein Grundpfeiler eines jeden demokratischen Gesellschaftssystems.
Auch Einschränkungen der Versammlungsfreiheit – konkret des Demonstrations- und Kundgebungsrechts – lehnen wir ab. Deswegen waren wir gegen die Verschärfung des Bernischen Polizeigesetzes, das am 10. Februar 2019 vom Stimmvolk angenommen wurde und Anfang 2020 in Kraft tritt. (siehe Dokumente zur Vernehmlassung zum Bernischen Polizeigesetz und unsere Stellungnahme vor der Abstimmung zum Polizeigesetz). Mit dem neuen Polizeigesetz besteht unter anderem die Gefahr, dass gewaltbereite Gegner eines Anliegens ein Art Vetorecht erhalten. Es genügt mit Gegendemonstrationen zu drohen, um die Durchführung einer Kundgebung oder Demonstration zu verunmöglichen. Kleinere Organisationen und Gruppen können leicht mundtot gemacht werden, denn künftig sollen Organisator_innen mit bis zu 30'000 Franken pro Person an die Sicherheitskosten zahlen, wenn es zu Gewalttaten oder Sachbeschädigungen kommt. Das neue Polizeigesetz schränkt die Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit weiter ein. Beide Grundrechte werden bereits durch die Kundgebungsgesetzgebung der Stadt Bern stark eingeschränkt. Einschränkungen dieser beiden in der Bundesverfassung verankerten Grundrechte sind inakzeptabel. Wir fordern deshalb Demonstrierende auf, auf Gewalt zu verzichten. Stattdessen sollten wir uns auf die Tugend des Dialogs besinnen, um Ziele zu erreichen. |
Deeskalation bewirken
Wir möchten einen Beitrag zur Deeskalation bei Demonstrationen und Kundgebungen leisten, indem wir einschreiten, bevor es zu Zusammenstössen kommt zwischen rivalisierenden Gruppen sowie der Polizei.
Dialog fördern
Alle Akteure einer Gesellschaft müssen angehört werden. Mit allen Akteuren in Dialog zu treten, den Meinungsaustausch zu fördern und damit die Meinungsvielfalt und die freie Meinungsbildung, ist ein Ziel des Berner Frauenblocks gegen Gewalt.
Der Berner Frauenblock gegen Gewalt möchte dazu beitragen, dass alle miteinander reden, diskutieren, streiten, verhandeln – gewaltfrei. Es ist simpel: Wenn Menschen miteinander reden, besteht die Chance, dass sie Lösungen finden. Verweigern sie das Gespräch, besteht die Chance nicht. Rechtsstaat achten
Der Berner Frauenblock stellt das Gewaltmonopol des demokratischen Staates an sich nicht in Frage, denn dies war ein demokratischer Entscheid. Mit der Schaffung des Bundesstaates 1848 wurde das Gewaltmonopol in der Bundesverfassung festgeschrieben und auf die Kantone übertragen. Beim Bund blieb nur die Möglichkeit einer Bundesintervention durch die Armee (zur Entwicklung siehe Historisches Lexikon der Schweiz: Gewaltmonopol).
Das Gewaltmonopol verhindert, dass nicht jedermann und jederfrau Selbstjustiz übt und gnadenlos das Recht des Stärkeren herrscht. Es ist eine Voraussetung zur Entstehung eines funktionierenden Rechtsstaats (vergleiche Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft, Kap. 1, § 17: Das legitime Gewaltmonopol als konstitutives Element des Staates. |